Allgemeine & Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB und regeln das Rechtsverhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reiseteilnehmer.

Anmeldung und Reisevertrag
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Sens Asia Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das entsprechende Buchungsformular im Internet vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung durch Sens Asia Travel zustande.

Der Kunde hat für sämtliche Vertragsverpflichtungen von allen Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Sens Asia Travel 10 Tage daran gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
Als Annahme gilt auch die Bezahlung des Reisepreises und/ oder der Antritt der Reise.

Zahlung
Mit dem Abschluss des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis zu erbringen. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheines auf das Konto der Sens Asia Travel GmbH einzuzahlen. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Sens Asia Travel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Sens Asia Travel, die gemäß Rücktrittsgebühren zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges). Wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise an uns zu entrichten (Feststellung des Zahlungseinganges).
Sens Asia Travel hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung abgeschlossen.

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite bzw. im Katalog sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Ausschließlich die von uns veröffentlichen Angaben und Beschreibungen sind hierbei relevant. Alle sonstigen Beschreibungen in Destinations- und Hotelprospekten, sowie in Reisehandbüchern und anderen Publikationen sind für uns nicht verbindlich. Sens Asia Travel behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, aus schwerwiegenden oder aus, zum Zeitpunkt der Publikation nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Kundenwünsche, die von den in der Beschreibung angebotenen Leistungen abweichen, müssen durch Sens Asia Travel schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden. Leistungen, die der Kunde als Fremdleistungen direkt bei Drittunternehmen bucht, gehören nicht zum Leistungsumfang von Sens Asia Travel. Flüge werden in der vom Kunden gebuchten Klasse durchgeführt. Die Beförderung erfolgt entsprechend der Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

Leistungsänderungen
Sens Asia Travel behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und aus nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu vorzunehmen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsschluss notwendig werden und von der Sens Asia Travel GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nachträgliche Änderungen der Angebote auf Webseite und im Katalog, die zur Berichtigung von Irrtümern und Rechenfehlern dienen, bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch Sens Asia Travel vorbehalten.

Sens Asia Travel wird den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sens Asia Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung uns gegenüber geltend machen.

Preisanpassungen
Sens Asia Travel behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Sens Asia Travel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Sens Asia Travel von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Sens Asia Travel von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Sens Asia Travel erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise für Sens Asia Travel verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Sens Asia Travel nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Kunde unverzüglich informiert. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sens Asia Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie müssen diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von Sens Asia Travel über die Preiserhöhung geltend machen.

Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Sens Asia Travel. Der Rücktritt ist formlos möglich, die Schriftform wird empfohlen. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind und es sich nicht um einen Fall höherer Gewalt handelt, kann Sens Asia Travel angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder die Reise aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht angetreten wird.

Die Reiserücktrittskosten betragen:

  • bis zum 40. Tag vor Abreise – keine Stornokosten
  • 39. bis 30. Tag vor Abreise 25%
  • 29. bis 15. Tag vor Abreise 40%
  • 14. bis 10. Tag vor Abreise 60%
  • 09. bis 04. Tag vor Abreise 80%
  • Weniger als 4 Tage oder Nichtantritt 90%

Es bleibt Ihnen unbenommen, Sens Asia Travel nachzuweisen, dass Sens Asia Travel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Die bei Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag anfallenden Rücktrittskosten sind sofort fällig.

Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Änderungen/Umbuchungen auf Kundenwunsch
Reisetermin/Reiseziel/Unterkunft/Beförderungsart oder Abreiseort sind nur innerhalb des ausgeschriebenen Programms und bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Sens Asia Travel berechnet die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von 25,- EUR pro Vorgang als vereinbart. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Umbuchungen nach dieser Frist entsprechen einem Reiserücktritt zu den oben genannten Rücktrittskosten.

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sens Asia Travel kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt und/oder der Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, für die durch den Wechsel der Person entstehenden Mehrkosten an Sie zu berechnen. Für die Mehrkosten haben Sie gemeinsam mit dem Dritten einzustehen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von 25,- EUR pro Vorgang als vereinbart. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

Rücktritt und Kündigung durch Sens Asia Travel
Sens Asia Travel kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Sens Asia Travel und/oder die Agentur vor Ort nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Sens Asia Travel, so behält Sens Asia Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen an und/oder die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport tragen Sie als Kunde.

b) bis 29 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl unter der Voraussetzung, dass in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird, sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, genannt ist. Sie können von Sens Asia Travel die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Sens Asia Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Erklärung uns gegenüber geltend machen. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch, so wird Sens Asia Travel den von Ihnen gezahlten Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

Haftung von Sens Asia Travel
Sens Asia Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.); die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen; die vertragsmäßige Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Fremdleistungen
Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachten Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch auch zugänglich gemacht werden. Sens Asia Travel haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge etc.) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Eine Haftung besteht nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Sens Asia Travel gegenüber dem Kunden, soweit sie nicht Körperschäden betrifft, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden von Sens Asia Travel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Sens Asia Travel allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651h I BGB wird verwiesen. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Sofern Sens Asia Travel vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem
Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt Sens Asia Travel die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des
HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sind vor Inanspruchnahme vom Kunden zu überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet Sens Asia Travel nur, wenn Sens Asia Travel ein Verschulden trifft.

Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Reiserücktrittkostenversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung

Ihre Obliegenheiten als Kunde /Fristen
Der Kunde muss Sens Asia Travel umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flug- und Leistungsgutscheine, sowie wichtige Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (außer bei kurzfristigen Buchungen, die nicht in diesen Rahmen fallen) vor Reiseantritt nicht erhalten hat.

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, Sens Asia Travel einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel der Sens Asia Travel GmbH an deren Sitz zur Kenntnis zu geben.

Vertragliche Minderungsansprüche (§§ 651c – 651f BGB) sind ausgeschlossen, sofern Sie die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen. Sens Asia Travel kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist Sens Asia Travel nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine für den Kunden unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche Ihrerseits anzuerkennen.

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels oder aus wichtigem, für Sens Asia Travel erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Sens Asia Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, müssen Sie unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (PIR) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Sens Asia Travel übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Sens Asia Travel bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

Möchten Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung geltend machen so müssen Sie diese, möglichst schriftlich, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Sens Asia Travel geltend machen.

Nach Ablauf der Frist können Sie vertragliche Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Dies gilt jedoch nicht für die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen wegen Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind von Ihnen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei der Fluggesellschaft zu melden.

Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c – 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen Ihnen und Sens Asia Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Sens Asia Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühesten drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sens Asia Travel oder eines Sens Asia Travel zuzurechnenden gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren nach 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sens Asia Travel oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Sens Asia Travel beruhen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Sens Asia Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, hat Sens Asia Travel Sie zu informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, sind wir verpflichtet Sie über den Wechsel informieren. Sens Asia Travel hat unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Im Rahmen des Code sharings ist es möglich, dass die von Sens Asia Travel genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Sens Asia Travel wird Ihnen dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden.

Die sogenannte „Black List“ kann über die Internetseiten der Europäischen Kommission (www.air-ban.europa.eu) oder des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de) abgerufen werden.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Sens Asia Travel ist verpflichtet, den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, zu informieren. Sie sind jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch Sens Asia Travel bedingt sind. Bei Ausreise aus Deutschland müssen Personalausweis und Reisepass in der Regel mindestens noch 6 Monate gültig sein. Die vorstehende Informationsverpflichtung von Sens Asia Travel gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Nichtdeutsche Staatsangehörige haben bei den jeweils zuständigen Botschaften/Konsulaten selbst und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert ist, kann Sens Asia Travel den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

Sens Asia Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Sens Asia Travel mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Sens Asia Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Sie sind verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Sens Asia Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen Sens Asia Travel im Ausland für die Haftung von Sens Asia Travel dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen Ihrerseits ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand
Sie können die Sens Asia Travel GmbH nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
Der Gerichtsstand ist Berlin.

Bei Klagen der Sens Asia Travel GmbH gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Sie, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen zwingend etwas anderes ergibt.

Hinweis zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung und zu Alternativen Streitbeilegungsstellen
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Sens Asia Travel nimmt derzeit nicht an diesen freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Dieser Hinweis dient lediglich der gesetzlich vorgeschriebenen Information. Eine Nutzung durch den Kunden ist derzeit nicht möglich.

Aufrechnungsverbot
Sie sind nicht berechtigt gegen Ansprüche von Sens Asia Travel auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten und/oder rechtskräftig festgestellt.

Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche Ihrerseits aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Sie Sens Asia Travel zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Wir geben keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an Dritte weiter. Bitte lesen Sie dazu unsere Datenschutzbestimmungen.

Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und/oder dieser Bedingungen zur Folge.

Veranstalter ist die

Sens Asia Travel GmbH
Stand März 2018
Irrtümer, Druck- und Tippfehler vorbehalten.


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